Erstberatung 
 

Erstberatung mit Fokus auf Ihr Anliegen

Eine Erstberatung  umfasst einen mündlichen oder schriftlichen Rat – ich nehme mir für Ihr Anliegen Zeit und achte auf eine verständliche Ausdrucksweise damit Sie einen klaren Kopf behalten. 

Im Erstgespräch können unter anderem folgende Fragen geklärt werden

  • Existenz- / Firmengründung / Betriebsübernahme / Rechtsformwahl wie Freiberuflicher, Einzelunternehmen, UG, GmbH, AG, OHG, KG, Ltd. usw.
  • Rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens
  • Allg. Steuerrecht / Buchführung / Steuererklärungen (z.B. wie besteuere ich einen konkreten Sachverhalt, Besonderheiten, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Vorauszahlungen, steuerliche Erfassung, Einkommensart, Besteuerung Crowdfunding, internationale Tätigkeiten, E-Commerce, Prüfung eines Steuerbescheids usw.)
  • Fragen zur Scheinselbständigkeit / arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit / Rentenversicherungspflicht
  • Gründungszuschuss und Arbeitslosengeld
  • Einstufung als Freiberufler
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Betriebswirtschaftliche Beratung (z.B. Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Vorabprüfung von Geschäftsideen, Marketing und Vertrieb, Personalplanung, Kostenplanung)
  • Immobilienerwerb bzw. -veräußerung z.B. zur Vermietung und Verpachtung
  • Erbschaft / Schenkung
  • Steuerstrafstrafrecht
  • Einspruchs- und Klageverfahren / Rechtsmittel
  • Insolvenz / Firmenauflösung / Liquidation / Gewerberecht
  • usw.

Wie läuft eine Erstberatung ab?

Erfahrungsgemäß dauert eine Erstberatung bis zu 60 Minuten und je Sachverhalt ca. 30 bis 60 Minuten Vorbereitungszeit (Prüfung der Sach- und Rechtslage usw.). Sie buchen den gewünschten Termin, können bei der Buchung noch Ihre Fragen und Anmerkungen notieren und nehmen die Onlinezahlung (Paypal) vor und ich rufe Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zuverlässig an. Bei komplexen Sachverhalten oder wenn ich z.B. Unterlagen im Termin ansehen soll, reichen Sie mir diese bitte vor dem Termin per E-Mail ein.

Kann ich auch Vor Ort eine Beratung in Anspruch nehmen?

Ich agiere bundesweit und bin darin sehr erfahren Beratungen telefonisch oder in manchen Fällen auch virtuell zu erbringen – bislang konnte ich jedes Anliegen und Problem auf diese Weise hervorragend lösen.

Warum ist die Beratung gebührenpflichtig?

Zum einen weil die Gebührenordnung, an die ich gebunden bin, dies vorschreibt, zum anderen weil ein Steuerberater eine Arbeitsleistung erbringt und er für die Richtigkeit seiner Ratserteilung haftet. Der Steuerberater wendet Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung an – er setzt also sein über Jahre erlerntes Wissen und seine Expertise ein – ich vermittle also Wissen und Erfahrung. Auch ein Arzt oder ein Handwerker setzen ihre erlernten Fähigkeiten und ihr Wissen zum Nutzen des Kunden ein.

Und wenn ich danach noch Fragen habe?

Nachfragen, die direkt mit der erbrachten Beratung zusammenhängen werden von mir beantwortet. Schreiben Sie mir einfach im Anschluss an unser gemeinsames Gespräch eine E-Mail.

Gebühren

Die Gebühren eines Steuerberaters sind gesetzlich vorgeschrieben. Für eine Erstberatung entsteht nach § 21 StBVV eine sog. Erstberatungsgebühr. Die Gebühr für eine Erstberatung bei mir beträgt 151,18 € zzgl. 19 % USt und wird bei einer Folgebeauftragung auf die erste Gebührenrechnung angerechnet.

 

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