Steuerberatung 
 

Ihre Unterstützung bei der Steuererklärung

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist ein wiederkehrendes und oft mühsames Thema, insbesondere für Selbständige. Es erfordert das Sammeln, Sortieren und Systematisieren von Belegen, um die Steuererklärung vollständig und korrekt einzureichen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Um Ihnen bei der Vorbereitung zu helfen, stelle ich Ihnen eine einfache und übersichtliche Checkliste zur Verfügung.

Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen nicht nur Zeit und Mühe ersparen, sondern auch die Fristen für die Abgabe verlängern. Grundsätzlich endet die Frist für die Einkommensteuererklärung am 31. Mai eines jeden Jahres. Wenn Sie jedoch von einem Steuerberater vertreten werden, der die Erklärung für Sie erstellt und einreicht, verlängert sich die Frist auf den 31. Dezember eines Jahres. In bestimmten Fällen kann diese Frist sogar um weitere zwei Monate verlängert werden.

Selbst wenn Sie spät dran sind, ist es nicht zu spät, einen Steuerberater zu kontaktieren. Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach direkt an, damit wir besprechen können, wie ich Ihnen helfen kann.

Steuerberatung & Jahresabschlusserstellung

Neben der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie der Deklaration aller Steuerarten (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) biete ich umfassende Gestaltungsberatung an. Dabei geht es um die Optimierung der Steuerlast und Beratung zu spezifischen steuerlichen Fragestellungen. 

Meine Erfahrung erstreckt sich auch auf Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen sowie internationales Steuerrecht. Bei allen steuerrechtlichen Aufgaben setze ich auf sorgfältige, umfassende und effiziente Durchführung. 

In ausführlichen Gesprächen erläutere ich Prüfungsergebnisse, weise auf Chancen und Risiken hin und berate Sie zu Handlungsalternativen.

 Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Erfassung Ihrer Buchhaltungsdaten
  • Erstellung Ihres Jahresabschlusses
  • Erstellung Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Anfertigung Ihrer steuerlichen Auswertungen
  • Beratungsleistungen zu Ihren Auswertungen
  • Mehrjahresvergleiche mit Kennzahlen
  • Branchenvergleich nach Bedarf
  • Jahresabschlussgespräch

Steuerplanung & Steuergestaltung

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen und Klagen vor dem Finanzgericht
  • Beratung im internationalen Steuerrecht
  • Gestaltung und Beratung bei Betriebsaufspaltungen, Sonderbetriebsvermögen und Umsatzsteuerlicher Organschaft
  • Betriebsverpachtungen
  • Prüfung von Steuererklärungen
  • Nachfolgeplanung und Unternehmensübergang

Steueroptimierte Rechts- & Betriebsberatung

  • Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Rechtsformwahl, Gründung und Umwandlungen
  • Vermögensplanung
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Benötigte Angaben

Zur Vorbereitung Ihrer Steuererklärungen stelle ich Ihnen eine Checkliste (PDF zum Download) zur Verfügung.

Falls Sie selbständig / gewerblich tätig sind und ich hierzu Steuererklärungen oder eine Buchhaltung erstellen soll außerdem:

Bei natürlichen Personen zusätzlich (Einzelunternehmen, Freiberufler):

  • Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)
  • letzten Jahresabschluss und letzte Steuerbescheide / Steuererklärungen

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften zusätzlich (GbR, OHG, WEG, KG,UG, GmbH, AG, Ltd. )

  • Satzung / Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
  • letzten Jahresabschluss und letzte Steuerbescheide / Steuererklärungen

Gebühren

Die Gebühren eines Steuerberaters unterliegen der gesetzlichen Regelung durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Bei Steuererklärungen richtet sich das Honorar nach Gegenstandswerten, beispielsweise basierend auf der Summe der positiven Einkünfte. Gerne können Sie mich kontaktieren, um ein individuelles Angebot zu erhalten.

Für eine Einkommensteuererklärung benötige ich Angaben zu Ihren Einkünften, während Selbständige/Firmen Umsatz- und Gewinnangaben machen sollten. Eine einfache Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen oder Renten ab 25.000 € Brutto im Jahr ist bereits ab 240,00 € zzgl. 19 % USt. erhältlich (§ 24 Abs. 1 StBVV, § 27 Abs. 1 StBVV).

Selbständige mit Einkünften bis 35.000 € können Steuererklärungen bereits ab 600,00 € zzgl. 19 % USt. erhalten (§ 25 StBVV). Den Jahresabschluss einer kleinen Unternehmergesellschaft (UG) mit dazugehörigen Steuererklärungen gibt es ab ca. 700,00 € zzgl. 19 % USt. (§ 35 StBVV).

Eine erste individuelle Beratung zu einem bestimmten Thema ist bereits ab 150,00 € zzgl. 19 % USt. möglich (§ 21 StBVV).

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