Lohnbuchhaltung 
 

Für zufriedene Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sie erhalten bei mir eine individuelle Lohnsteuerberatung und die Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, die für die Lohnabrechnung notwendig ist. Ich fertige für Sie die laufenden Lohnabrechnungen, führe die Lohnkonten der Arbeitnehmer und sorge für alle erforderlichen An- und Abmeldungen beim Finanzamt und bei den Krankenkassen.

Leistung im Überblick

  • Einrichtung der Lohnbuchführung
  • Einrichtung der Lohnkonten
  • Lohnsteuervoranmeldungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Sozialversicherungsrechtliche Meldungen aller Art
  • Abrechnung für Gehalt und Lohn aller Art (auch Kurzarbeit)
  • Vollständige Auswertungen und Übersichten für den Arbeitgeber (u.a. Zahlungslisten mit allen vorzunehmenden Zahlungen)
  • Export der Buchungsdaten für das Finanzbuchhaltungssystem
  • Für die Arbeitnehmer fertigen wir Bescheinigungen zur Vorlage bei den Ämtern und Gerichten
  • Die Lohnabrechnungen können Sie sowohl postalisch oder elektronisch über das ADDISON OneClick Portal erhalten

Ihre Vorteile

  • Individuelle Abstimmung bei der Zusendung der Auswertungen
  • Sie definieren selbst, welche Auswertungen erstellt werden sollen
  • Sie können sich alle Auswertungen direkt zukommen lassen und Sie verteilen diese an Ihre Mitarbeiter
  • Zusendung der Brutto/Netto-Abrechnungen direkt an Ihre Mitarbeiter
  • Sie können alle Auswertungen auch direkt online selbst abrufen

Benötigte Angaben

  • Bei Neuanmeldung von Mitarbeitern vollständig ausgefüllten Personalfragebogen
  • Bei Übernahme / Wechsel zu uns letzte Lohnabrechnungen und Personalliste / Kontaktdaten des vorherigen Steuerberaters / Lohnbüros
  • Betriebsnummer der Agentur für Arbeit (kann ich bei Neugründung / erstmaliger Beschäftigung beantragen)
  • Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (kann ich bei Neugründung / erstmaliger Beschäftigung beantragen)
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (soweit vorhanden), Gesellschaftsvertrag / Satzung (soweit vorhanden)
  • Bei Gesellschaften auch Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
  • ein einfach auszufüllendes Stammdatenformular und eine Vertretungs-vollmacht – in die Vollmacht tragen Sie als natürliche Person Ihren Vor- und Nachnamen ein (bei Eheleuten beide) – bei einer Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft den Firmennamen laut Gesellschaftsvertrag / Satzung / Handelsregister ein (wenn Sie noch kein Mandant von uns sind)
  • Die Angaben zum Lohnlauf (Gehälter, Stunden, Auslagen, Zuschläge usw.) sind mir spätestens 2 Werktage vor Fristablauf zu übermitteln

Fristen

Neben der eigentlichen Zahlung des Lohnes bzw. Gehalts an Ihren Mitarbeiter, sind noch die Sozialversicherungsbeiträge bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats elektronisch zu melden und von Ihnen bis zum drittletzten Bankarbeitstag  an die Krankenkassen zu zahlen. Werden die Beiträge später gemeldet bzw. bezahlt entstehen Säumniszuschläge. Zudem können die Sozialversicherungsträger die Beiträge auch schätzen. Falls Änderungen (z.B. Eintritte / Austritte von Mitarbeitern, Gehältsänderungen, Stundenlöhne) bei Ihren Lohnabrechnungen eintreten teilen Sie dies daher frühzeitig mit. Einen aktuellen Fristenkalender habe ich Ihnen zur Verfügung gestellt. Mir sind die Angaben zum Lohnlauf (welcher Mitarbeiter welche Beträge verdient hat bzw. wie viele Stunden welcher Mitarbeiter gearbeitet hat) spätestens 2 Werktage vor Fristablauf zur Verfügung zu stellen.

Gebühren

Die Gebühren eines Steuerberaters sind durch die Steuerberatervergütungsverordnung(StBVV) gesetzlich geregelt. Für die Lohnbuchführung entsteht nach § 34 Abs. 2 StBVV eine monatliche Gebühr je abgerechneten Mitarbeiter von 16,50 € zzgl. 19 % USt. Im Einzelfall können die Gebühren höher oder niedriger sein (abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit). 

Für die erstmalige Einrichtung eines Lohnkontos und der Aufnahme der Daten eines neuen Mitarbeiters entsteht nach § 34 Abs. 1 StBVV eine einmalige Gebühr von 18,00 € zzgl. 19 % USt.  je Mitarbeiter

Neben der Gebühr für die Lohnbuchführung sind noch Post- und Telekommunikationsentgelte (Auslagen) nach § 16 StBVV zu erstatten, die 20 % der abgerechneten Gebühren, max. jedoch 20,00 € zzgl. 19 % USt. betragen. 

Für alle anderen, sonstigen Tätigkeiten (z.B. Erteilung/Ausfüllen von Bescheinigungen, Ausfüllen von Formularen/Fragebögen, Erstellung von Arbeitsverträgen, Betriebsprüfungen, Stellung von Anträgen, Klärung von Rückfragen usw.) entsteht nach § 34 Abs. 5 StBVV i.V.m. § 13 StBVV die Zeitgebühr – diese beträgt 75,00 € zzgl. 19 % USt. je angefangene halbe Stunde.

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