Finanzbuchhaltung 
 

Ihre Finanzbuchhaltung in guten Händen

Unsere Finanzbuchhaltung unterstützt Sie optimal und effektiv bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung Ihres Unternehmens:

  • Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertungen (BWA)
  • Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
  • Offene Posten
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Investitionsrechnung

Wir bieten flexible Buchführungslösungen an – klassisch durch uns oder online über Ihr Büro. Unternehmen mit eigener IT-Infrastruktur nutzen Schnittstellen für sichere Buchführung. Alle Optionen ermöglichen detaillierte Auswertungen, Bilanzanalysen und steuerliche Gestaltungen.

In der Steuerberatung erfüllen Existenzgründer und Unternehmer ihre steuerlichen Pflichten und nutzen die Buchführung für die Unternehmensdarstellung. Steuerberater differenzieren zwischen Finanz- und Betriebsbuchführung. Die doppelte Buchführung ist in der Privatwirtschaft üblich und für Kaufleute gesetzlich vorgeschrieben.

Der Begriff "Buchhaltung" wird oft synonym verwendet, jedoch bezieht sich in der Steuerberatung eher auf die Organisationseinheit eines Unternehmens, die die Buchführung durchführt.

Für Unternehmer ist die Buchführung nicht nur steuerlich relevant, sondern auch eine wichtige Arbeitsgrundlage für externe Adressaten und erleichtert die unternehmerischen Entscheidungen durch einen ständigen Überblick über das Unternehmen.

Ich buche für

  • Freie Berufe (Rechtsanwälte, angestellte und niedergelassene Ärzte, Pflegestationen, Ingenieure, Architekten)
  • Gewerbebetriebe (Handelsgewerbe, Handwerksbetriebe)
  • Berater in den verschiedensten Branchen
  • Kapitalgesellschaften (UG, GmbH)
  • Limited

Benötigte Unterlagen

  • Kontoauszüge mit dahinter zu den Buchungen sortierten Belegen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie chronologisch sortierten Kassenquittungen je Monat (Einnahmenüberschussrechnung; hier sind Einnahmen und Ausgaben relevant die bezahlt wurden)
  • Kontoauszüge, nach Datum sortierten Eingangsrechnungen, nach Datum sortierten Ausgangsrechnungen sowie chronologisch sortierten Kassenquittungen je Monat (Bilanz; hier sind auch Einnahmen und Ausgaben relevant die noch nicht bezahlt wurden)
  • Verträge (Darlehen, Finanzierung, Leasing, Mietverträge usw.)
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregistereintrag / Gesellschaftsvertrag / Satzung (soweit vorhanden)
  • Bei Gesellschaften auch Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
  • Falls Sie vor uns einen Steuerberater hatten, teilen Sie bitte seine Kontaktdaten mit, damit wir die Datenbestände der vorherigen Zeiträume anfordern und in unsere Systeme einspielen können (z.B. relevant für künftige Betriebsprüfungen usw.)
  • Die Belege können Sie mir wahlweise per Post, persönlich, per E-Mail oder über das ADDISON OneClick-Portal einreichen
  • Buchhaltungsunterlagen sind uns vollständig, sortiert und spätestens 10 Werktage vor Fristablauf einzureichen (i.d.R. Anfang des Monats für den Vormonat)

Gebühren

Die Gebühren eines Steuerberaters sind durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Für die Finanzbuchführung entsteht nach § 33 Abs. 1 StBVV eine monatliche Gebühr die sich nach dem Umsatz des zu buchenden Unternehmens bemisst. Im Einzelfall können die Gebühren höher oder niedriger sein (abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit). Die monatliche Finanzbuchführung (Kontieren, Buchen, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Summen- und Saldenliste, ggf. Offene-Posten-Liste) erhalten Sie bereits ab 57,00 € zzgl. 19 % USt. In der nachfolgenden Tabelle wurden die Gebühren anhand der Mittelgebühr (7/10) für einen durchschnittlichen Fall berücksichtigt. Die Tabelle dient Ihnen somit als Orientierung für die monatlichen Gebühren einer Finanzbuchhaltung.

 

Neben der Gebühr für die Finanzbuchführung sind noch Post- und Telekommunikationsentgelte (Auslagen) nach § 16 StBVV zu erstatten, die 20 % der abgerechneten Gebühr, max. jedoch 20,00 € betragen.  

 

Für alle anderen, sonstigen Tätigkeiten (z.B. Nachbuchungen, Klären von Belegen, Beseitigung von Differenzen, Sortieren, Ordnen und Nachfordern von Belegen, Additionen, periodische Meldungen an Behörden, Ermittlung der Bemessungs- grundlage für umsatzabhängige Provisionen, Zusatz- informationen über betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Erteilung von (Gewinn-)Bescheinigungen usw.) entsteht nach § 33 Abs. 7 StBVV i.V.m. § 13 StBVV die Zeitgebühr – diese beträgt 75,00 € zzgl. 19 % USt. je angefangene halbe Stunde.

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